Reklamationen und Streitfälle
Schäden in der Textilpflege kommen zum Glück recht selten vor – die Schadensfallquote liegt bei unter einem Prozent im Privatkundenbereich. Doch im Fall der Fälle ist es sowohl für Verbraucher als auch den betroffenen Betrieb sinnvoll, eine neutrale Sachverständigenmeinung einzuholen. Diese können im Schadensfall eine qualifizierte Beurteilung zum Hintergrund und zur Ursache geben.
Hier stehen prinzipiell zwei Wege offen:
- öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige bei den jeweiligen Handwerkskammern, die vor allem bei der Klärung von Streitfällen vor Gericht helfen, wenn es um hochwertige Textilien wie Teppiche, Brautkleider oder Berufskleidung geht.
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Im gesamten Bundesgebiet existieren zudem sieben Schiedsstellen, die sowohl von Verbrauchern als auch Textilreinigern angelaufen werden können. Sie arbeiten gemeinsam mit den Landesverbänden sowie Innungen und in einigen Fällen auch mit Unterstützung des Einzelhandels und der Verbraucherzentralen. Neben einem vereidigten Sachverständigen setzen sich die Schiedsstellen aus jeweils einem Vertreter einer Verbraucherorganisation sowie des Textilreinigungsgewerbes zusammen.